Stuibenkopf:
Beginnend nördlich des Berggipfels „Bschießer“ verläuft die Grenze des Naturschutzgebiets entlang der Staatsgrenze Deutschland - Österreich bis zur Kanzelwand. Von dort geht es weiter an den Liftanlagen der Fellhornbahn vorbei über das Warmatsgundtal ins Stillachtal. Auf der orthografisch rechten Seite des Stillachtals geht die Grenze nordwärts bis auf Höhe des Freibergsees. Dort verläuft die Grenze südwärts in das Trettachtal bis Spielmannsau. Auf der orthographisch rechten Seite des Trettachtals geht es wieder nach Norden. Die Anlagen der Nebelhornbahn werden ausgespart. Weiter verläuft die Grenze über das Rubihorn und die Sonnenköpfe bis in das Hintersteiner Tal. Hinterstein wird ausgespart. Zuletzt verläuft die Grenze über den Stuibenkopf zum Bschießergipfel.
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